berufsbegleitendes Studium

  • Hallo ihr Lieben!

    Mich interessiert es, ob es möglich ist, neben der Arbeit als Rechtspfleger berufsbegleitend (freitags abends und samstags) zu studieren.

    Muss ich dies vom Geschäftsleiter/Dienstherren genehmigen lassen?

    Wenn ja: Vermutlich würde so etwas ja nicht genehmigt werden. Welche Konsequenzen hat es, wenn man ohne eine solche Genehmigung studiert?

    Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße! :)

    Arizona

  • Ich glaube hier https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…m-Referendariat wurde auch schon etwas zur Anzeigepflicht/Genehmigung gesagt...

    Auch wenn ein Beamter schnell und unbürokratisch handelt, kann eine amtliche Tätigkeit vorliegen.
    (LG Bielefeld, Urteil vom 28. Januar 2003 – 2 O 634/02 –, juris)

    Ein Narr ist viel bemüht; des Weisen ganzes Tun,
    Das zehnmal edeler, ist Lieben, Schauen, Ruhn.
    Angelus Silesius (1624 - 1677)

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