Hallo ihr Lieben!
Mich interessiert es, ob es möglich ist, neben der Arbeit als Rechtspfleger berufsbegleitend (freitags abends und samstags) zu studieren.
Muss ich dies vom Geschäftsleiter/Dienstherren genehmigen lassen?
Wenn ja: Vermutlich würde so etwas ja nicht genehmigt werden. Welche Konsequenzen hat es, wenn man ohne eine solche Genehmigung studiert?
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße!
Arizona