Die Erblasserin, welche in meinem Zuständigkeitsbereich lebte, ist (wahrscheinlich) in Litauen verstorben.
Der Vermieter beantragt die Anordnung einer Nachlasspflegschaft, kann allerdings keine Sterbeurkunde vorlegen, sondern nur eine erweiterte Meldeauskunft der Stadt, wonach die Erblasserin am ... in Litauen verstorben ist.
Genügt diese Meldeauskunft als Sterbenachweis zur Anordnung einer Nachlasspflegschaft?