Kautionssparbuch durch Bank entwertet

  • Hallo!

    Vor meiner Zeit wurde ein Kautionssparbuch als Nachlasssicherung hinterlegt. Als die Hinterlegungskasse das Sparbuch zum Zinsnachtrag dieses Jahr an die verantwortliche Bank geschickt hat, erhielt sie ein Schreiben, welches sie mir zur Kenntnisnahme übersandte.
    Darin stand sinngemäß, dass die Mieterin X bereits 2009 verstorben ist und demnach das Mietverhältnis beendet sein sollte. Der Vermieter Y wurde von der Bankangeschrieben mit der Bitte um Mitteilung, ob die Kaution ganz oder teilweisein Anspruch genommen wird. Y reagierte nicht und das Sparkonto wurde 2016 ausgebucht und die Hinterlegungskasse erhielt es nun entwertet zurück.

    Was bedeutet dasfür die Hinterlegung? Hinterlegt wurde ja das Sparbuch, nicht das Geld. Das Sparbuch existiert ja noch, auch wenn es entwertet ist. Welche Auswirkungen hat die Entwertung auf die Hinterlegung? Ich bin grad etwas überfragt. Für Hilfe bin ich äußerst dankbar!


  • Für die Hinterlegung hat das Ganze keinerlei Auswirkungen. Das Sparbuch bleibt nun weiterhin hinterlegt.

    Finde das Vorgehen aber nicht wirklich in Ordnung. Warum sollte das Sparbuch überhaupt an die Bank geschickt werden? Dafür gibt es weder gesetzliche Grundlage noch einen logischen Grund.

    Und Wertgegenstände oder Urkunden werden hinterlegt, damit sie jemand so zurückbekommt, wie geschuldet. Und nicht plötzlich z.B. entwertet oder sie gehen verloren.


  • Warum das so gehandhabt wird, weiß ich auch nicht. Nach dem was ich mitbekommen habe, werden die Sparbücher aber einmal jährlich verschickt zum Zinsnachtrag.

    Davon würde ich dann in der Zukunft absehen. Es ist weder vorgeschrieben noch gestattet. Außer ihr habt irgendwelche Besonderheiten in eurem Hinterlegungsgesetz bzw. den dazugehörigen Ausführungsvorschriften.

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