Guten Morgen zusammen,
hier ist anlässlich eines Einzelfalls die Frage aufgetreten, ob die Hinterlegungsstelle das Zwangsversteigerungsgericht von der erfolgten Hinterlegung des Steigerlöses durch den Ersteher informiert.
M. E. ist es Sache des Erstehers, die Hinterlegung dem ZV-Gericht anzuzeigen (so sagen wir den Leuten das auch).
Wir haben das als Hinterlegungsabteilung bislang nie gemacht und ich finde auch nichts, wonach das vorgeschrieben wäre.
Aber es kann ja nicht schaden, gelegentlich den Grundsatz Das-haben-wir-noch-nie-so-gemacht zu überprüfen...