Löschung aus VR

  • http://www.faz.net/aktuell/sport/…r-15851751.html
    Als Arminia-Fan bin ich ja ganz verwundert, dass die Löschung auch aus anderen Gründen als wegen Überschuldung drohen kann... :)
    Ein für die FAZ erstaunlich unjuristischer Artikel wie ich meine, wenn man sich dort vor dem Hintergrund von § 9 über einen vermeintlichen "Alleingang" im Rechtsstaat wundert.
    Drücken wir der Kollegin mal die Daumen, dass die Verwaltung so viel Rückgrat besitzt, dass der angekündigte politische Einfluss versandet. Dem Herrn Aufsichtsratschef ist wohl nicht ganz klar, was einen Rechtsstaat ausmacht...

  • Ich bin auch mal gespannt, wie die Sache ausgeht. Einen solchen Brief wird sich die Rechtspflegerin vorher gut überlegt und entsprechend begründet haben. Ich drücke ihr ebenfalls die Daumen.

    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten! (Oscar Wilde)

  • Ich kann dir nur zustimmen. Allein die Ankündigung politischen Widerstandes gegen ankündigte Maßnahmen eines Gerichtes ist erbärmlich. Mann kann nur hoffen, dass die Verwaltung hier allen etw. politischen Gegenwind von der Kollegin fernhält und eisern auf §9 RpflG verweist.

    In der Sache halte ich die Maßnahme der Kollegin für überfällig. Die Bundesligavereine sind m.E. definitiv wirtschaftliche Vereine, wenn die Profiabteilung nicht ausgegliedert ist. Die Profiabteilung halte ich für offensichtlich wirtschaftlich. Das hat auch nichts mehr mit dem Nebenzweckprivileg zu tun. Die Betrieb der Profiabteilung ist der Kernzweck des Vereins. Schon aus finanzieller Sicht hängt alles an dieser.
    In sofern kann man nur hoffen, dass die Kollegin und auch die Rechtsmittelinstanz(en) standhaft bleiben.

  • Auch mich verwundert, dass es entsprechende Löschungsbestrebungen bei anderen Vereinen mit Mannschaften in der 1. und 2. Bundesliga aktuell offenbar nicht gibt.

    Das verwundert m.E. nur aus rechtlicher Sicht.
    Wie man an diesem Beispiel sieht wird man mit der Einleitung eines solches Verfahrens eine Menge Arbeit haben und es wird sehr viel Zeit kosten (von der man regelmäßig ohnehin zu wenig hat). Da verwundert es mich eig. nicht, dass es Kollegen gibt die davor zurückschrecken. Wenngleich das natürlich kein Grund sein dürfte. Zudem weiß man nicht wie sensibilisiert die jeweiligen Sachbearbeiter für dieses Problem sind.

  • Es handelt sich nicht um den ersten diesbezüglichen Vorgang, siehe zB:

    Literaturhinweis:

    Leuschner: Die Registersache FC Bayern München e. V.

    NZG 2017, 16


    (auch zum ADAC, siehe hierzu auch AG München, 17.01.2017 - VR 304, BeckRS 2017, 115564)

    zum FC Bayern München siehe auch die Pressemitteilung des AG München vom 16.9.16


    in diesem Zusammenhang:

    BGB § 21

    Die Anerkennung eines Vereins als gemeinnützig im Sinne der §§ 51 ff. AO hat Indizwirkung dafür, dass er nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist und in das Vereinsregister eingetragen werden kann.

    BGH, Beschluss vom 16. 5. 2017 – II ZB 7/16

  • Nachdem ich mir mal diverse Artikel dazu angesehen habe, kann ich mich nur noch an den Kopf packen. "Sollte das Amtsgericht Klage erheben...", "Hauptsachverfahren einleiten", "Amtsgerichtspräsident..., dass er keine Kenntnis vom Vorgang einer womöglich etwas übereifrigen Rechtspflegerin hatte"; "Womöglich ist der Vorstoß ein Alleingang der Rechtspflegerin".

    Da fehlen zum einen einige Kenntnis des Verfahrensablaufs an sich und zum anderen fehlt da auch einiges an rechtsstaatlichen Kenntnissen.

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