Pauschalanträge

  • Ich habe hier einen Bürger, für den ich leider in mehreren Abteilungen zuständig bin.
    Seine Anträge stellt er ausnahmslos per Fax und grundsätzlich unter Angabe sämtlicher Aktenzeichen.

    Nun muss ich sagen, dass ich nicht mehr in der Lage bin, die Anträge zu bearbeiten, da ich den Überblick längst verloren habe. Von Erhöhung des pfandfreien Betrages, Widerspruch gegen die Eintragungsanordnung, Erstattung von Fahrtkosten zum Gutachter, Aufhebung der VKH (Rechtsmittel), Widerspruch gegen PfÜB, Beschwerde gegen die Höhe des Selbstbehalts, diverse Beratungshilfeanträge, fehlende Einreichung von Einkommen usw. ist alles dabei.

    Kann ich dem Ganzen irgendwie entgegentreten, z.B. wegen Unbestimmtheit oder Ähnliches?

    Er selbst bittet zwischendurch regelmäßig um Fristverlängerung bzgl. meiner Verfügungen " da ich zu viele Verfahren habe" bzw. "da ich den Überblick verloren habe".

    Ich habe ihn bereits aufgefordert, nur noch das betreffende Aktenzeichen zu nennen. Darauf folgte dann die Angabe "zu allen beteiligten Verfahren".

  • Wie sollte man einem völlig unbestimmten und unkonkretem Antrag statt geben können?

    Wer einen Antrag stellt, muss auch klar (zumindest so klar, dass man seine Eingaben eindeutig auslegen kann) sagen was er will.

    Wenn er das nicht macht, würde ich erst einmal um Klarstellung bitten. Bei deinem Spezi scheint das ganze ja chronisch zu sein. Also würde ich einmal ausführlich schildern, was es da noch für Probleme gibt und darum bitten das zu beheben, weil du das ja sonst nicht sinnvoll bearbeiten kannst.

    Da er den Überblick verloren hat und anscheinend auch selbst nicht mehr alleine mit den Verfahren bei dir zu Recht kommt, könnte man über die Anregung einer Betreuung nachdenken.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • "Anbei erhalten Sie Ihren Eingang vom XX.YY.ZZZZ im Original wieder zurück, da er hier leider ohne Angabe des Aktenzeichens oder der Angelegenheit nicht zuordenbar ist."

    Kopie des Schriftverkehrs in einem (oder mehreren ) Ordnern sammeln.

  • "Anbei erhalten Sie Ihren Eingang vom XX.YY.ZZZZ im Original wieder zurück, da er hier leider ohne Angabe des Aktenzeichens oder der Angelegenheit nicht zuordenbar ist."

    Hier hätte ich Bedenken. Schließlich hat er ja das AZ (neben diversen weiteren) angegeben.

  • "Anbei erhalten Sie Ihren Eingang vom XX.YY.ZZZZ im Original wieder zurück, da er hier leider ohne Angabe des Aktenzeichens oder der Angelegenheit nicht zuordenbar ist."

    Hier hätte ich Bedenken. Schließlich hat er ja das AZ (neben diversen weiteren) angegeben.

    Ebenfalls.
    Mir fällt keine Rechtsgrundlage ein, aufgrund derer man Schreiben/Anträge ignorieren kann, nur weil das Aktenzeichen fehlt oder weil mehrere benannt werden.

  • Mir fällt keine Rechtsgrundlage ein, aufgrund derer man Schreiben/Anträge ignorieren kann, nur weil das Aktenzeichen fehlt oder weil mehrere benannt werden.

    § 1 GMV (Gesunder Menschenverstand). Was ich nicht zuordnen kann, kann ich nicht bearbeiten.

    Ich würde aber Ivos Vorschlag abwandeln: soweit nicht eindeutig erkennbar ist, auf welches Verfahren abgezielt wird, Kopie des Schreibens in alle genannte Akten. In der erstgenannten ein kurzen Schreiben mit dem Hinweis, dass ohne Angabe des konkreten Aktenzeichens die Eingabe nicht bearbeitet werden kann. Sechs Monate. Wenn nichts kommt weglegen.
    Wenn die Anwort kommt, dass „alle beteiligten Verfahren“ gemeint sind oder ähnliches: Hinweisschreiben erneut abschicken mit der Ergänzung dass es nicht Sache des Gerichts ist zu entscheiden, welche Verfahren betroffen sind.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Mir fällt keine Rechtsgrundlage ein, aufgrund derer man Schreiben/Anträge ignorieren kann, nur weil das Aktenzeichen fehlt oder weil mehrere benannt werden.

    § 1 GMV (Gesunder Menschenverstand). Was ich nicht zuordnen kann, kann ich nicht bearbeiten.

    Ich würde aber Ivos Vorschlag abwandeln: soweit nicht eindeutig erkennbar ist, auf welches Verfahren abgezielt wird, Kopie des Schreibens in alle genannte Akten. In der erstgenannten ein kurzen Schreiben mit dem Hinweis, dass ohne Angabe des konkreten Aktenzeichens die Eingabe nicht bearbeitet werden kann. Sechs Monate. Wenn nichts kommt weglegen.
    Wenn die Anwort kommt, dass „alle beteiligten Verfahren“ gemeint sind oder ähnliches: Hinweisschreiben erneut abschicken mit der Ergänzung dass es nicht Sache des Gerichts ist zu entscheiden, welche Verfahren betroffen sind.


    Dann würde ich die Eingabe zu allen Verfahren, welche der Betroffene hat, nehmen. Und wenn die Eingabe inhaltlich irgendwas relevantes beinhaltet, ihm halt unter Angabe der hiesigen Aktenzeichen antworten. Oder "z.d.A.".

  • Vielen Dank schon mal. Ja, als chronisch kann man das schon bezeichnen.

    Ganz frisch hab ich jetzt eine sofortige Beschwerde in Vollstreckung (tatsächlich nur zu 1 Vollstreckungsaktenzeichen) vorliegen in welcher im laufenden Text noch Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter in Fam und nachfolgend gegen mich in Beratungshilfesachen erhoben wird. Untätigkeit und Verschleppung der Bearbeitung wird mir ebenfalls vorgeworfen...

  • Vielen Dank schon mal. Ja, als chronisch kann man das schon bezeichnen.

    Ganz frisch hab ich jetzt eine sofortige Beschwerde in Vollstreckung (tatsächlich nur zu 1 Vollstreckungsaktenzeichen) vorliegen in welcher im laufenden Text noch Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter in Fam und nachfolgend gegen mich in Beratungshilfesachen erhoben wird. Untätigkeit und Verschleppung der Bearbeitung wird mir ebenfalls vorgeworfen...

    Dann bearbeite einfach ganz normal die Beschwerde und leite eine Kopie an die Verwaltung weiter. Auf die Vorwürfe hinsichtlich der Untätigkeit und der Verschleppung musst du im Rahmen der Beschwerde wohl kaum eingehen.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

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