Habe mal wieder eine (hoffentlich nicht allzu dumme) Frage:
Im Verwaltungsgerichtsverfahren, das noch läuft, ein Ende ist auch nicht in Sicht, wurde PKH unter unserer Beiordnung bewilligt. Inzwischen hat der Mandant eine Vollzeitstelle und wird wohl nicht mehr die Voraussetzungen für PKH erfüllen. Wenn jetzt die PKH aufgehoben wird, können wir dann trotzdem - nach Aufhebung der PKH-Bewilligung - noch unsere Kosten im Rahmen der Festsetzung durch die Staatskasse beantragen? Oder ist nur noch der Mandant von uns in Anspruch zu nehmen???
Vielen Dank!!