ZDF WISO vom 29.10.: 5 Jahresfrist für Anfechtung Zuschlag bei Zustellvertretung ?

  • und - neben dem Punkt, dassdie Anschrift nicht die Anschrift des Schuldners war - hielt er sich auch nicht regelmäßig, wenn überhaupt dort auf. Es gibt noch andere Punkte, dieich im gesamten Entscheidungsverlauf sehr bedenklich finde, auch nach der aktuellen Gesetzeslage. Aber das wird eineGrundsatzdiskussion und die bringt hier im Forum andere Leute auf dummeGedanken. Araya, ich verstehe deine Haltung, gerade weil ich auch akribischerprüfe, bevor ich mit ZU-Vertretung und öffentliche Zustellung hantiere. Ich binder Meinung, da muss ne Gesetzesänderung im Allgemeinen her, weil viel zu oftmit solchen oder ähnlichen Dingen Vollstreckungen usw. vereitelt werden

  • Es wäre aber ein Ansatz gewesen.
    Und wenn der dann irgendwann zum selben Ergebnis geführt hätte, wäre das Verfahren aber (so meine Meinung) ordentlich durchgeführt und der Zuschlag nicht aufgehoben worden.

    Zum Rest stimme ich dir zu.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Die Reformvorschläge zum ZVG sehen vor, den Zustellungsvertreter durch eine Art Prozesspfleger abzulösen.

    Das BMJV hat ein Forschungsvorhaben zur Reform des ZVG initiiert. Es sind nun die zusammengefassten Ergebnisse der Evaluierung veröffentlicht worden:

    http://www.bmjv.de/DE/Themen/FinanzenUndAnlegerschutz/ZwangsvollstreckungPfaendungsschutz/ForschungsvorhabenReformbedarfZVG.html</u></span></a><span style="color: blue"><u></u></span>

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