Übersetzung KFA und KFB

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    muss ein KFA und ein KFB unbedingt übersetzt werden? Der KFA richtet sich gegen zwei Beklagte. Diese wohnen in Deutschland. Für die Hauptverhandlung wurde ihnen ein Dolmetscher bestellt. Das Urteil wurde in die türkische Sprache übersetzt. Allerdings hat der Beklagte bei mir eine Erklärung zu Protokoll abgegeben. Demnach gehe ich schon davon aus, dass er der deutschen Sprache mächtig ist.

    Nun hatte ich den KFA lediglich ohne Übersetzung übersandt. Nun stellt sich mir jedoch die Frage, ob ich bereits den KFA übersetzen lassen muss, diesen dann übersende und dann den KFB noch übersetzen lassen muss.
    Was passiert denn mit den Kosten? Werden diese einfach durch Berichtigung der Schlusskostenrechnung vom Beklagten angefordert?


    Vielen Dank für eure Hilfe.

  • Mh, ich würde mal sagen, solange keine Auslandszustellung erfolgt: Gerichtssprache ist deutsch.

    Und da d entsprechende Partei auch offensichtlich Deutsch ersteht hätte ich nicht mal ein schlechtes Gewissen.

  • Wie kommst du denn auf die Idee, hier etwas übersetzen lassen zu wollen? Wenn eine Partei kein Deutsch kann und daher eine Übersetzung eines gerichtlichen Schriftstücks oder einer gerichtlichen Entscheidung benötigt, steht es ihr frei, sich diese Übersetzung (natürlich auf eigene Kosten) selbst zu besorgen. Anders sieht dies natürlich eventuell bei einer Zustellung im Ausland aus, aber die liegt laut Sachverhalt ja offenbar nicht vor!

  • Wie gesagt, ich bin auch davon ausgegangen, dass keine Übersetzung beizufügen ist. Ich war jedoch verunsichert, da meine Richterin das Urteil übersetzen lassen hat.
    Dies hat mich ein bisschen aus dem Konzept gebracht und deswegen wollte ich mich nur rückversichern.
    Aber dann kann ich den KFB ja ohne schlechtes Gewissen erlassen :daumenrau

    Danke euch für die Antworten.

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