Guten Morgen in die Runde,
ich bin's mal wieder mit einer sicherlich leicht zu beantwortenden Frage..
Urteil gegen Jugendlichen von Gericht A (Jugendstrafe mit Bewährung), Strafabteilung des Gerichts B ist nach Bewährungswiderruf für Vollstreckung zuständig.
VU wird zur Festnahme ausgeschrieben.
Nunmehr ist die Vollstreckung erledigt und die Akten sind wieder beiGericht A eingegangen. Nach Veranlassung der BZR-Mitteilung ist aufgefallen,dass die Ausschreibung zur Festnahme noch nicht gelöscht ist. Darf Gericht A dasveranlassen oder muss die Akte nochmal zu Gericht B, welches die Ausschreibungveranlasst hat?