Guten Abend,
irgendwie hänge ich da immer dran, wenn so ein Fall kommt.
Bsp.
1. Instanz Urteil
Kläger: 12 % Beklagter: 88 % Kosten des Rechtsstreits
2. Instanz nun Vergleich
hier heißt es nun für die I. Instanz 30/70
für die 2. Instanz 40/60
Ich hab es nun so gehört, dass man nun für die erste Instanz GK bei 12/88 lässt, ansonsten für I. Instanz für RA 30/70, II. Instanz entsprechend Vergleich 40/60.
Bei einem Urteil in II. Instanz würde man wohl auch die GK in I. Instanz entsprechend angleichen (sofern verändert).
Bisher hab ich dazu keine Entscheidungen gefunden. Habt ihr hier was?