Hallo zusammen,
ich bin neu in der Aufgebotsabteilung und habe gleich mal einen sehr merkwürdigen Antrag bekommen:
Beantragt ist die Kraftloserklärung des Grundschuldgläubigers.
Hintergrund ist, dass der Grundschuldgläubiger = Bank keine Löschungsbewilligung abgibt, da sie nicht ausschließen könne, dass sie das Recht abgetreten habe. Die Unterlagen zu diesem Recht sind wegen Verstreichens der 10-jährigen Aufbewahrungsfrist bereits vernichtet worden. Das entsprechende Schreiben der Bank an den Eigentümer liegt mir vor.
Zählt der Gläubiger in diesem Fall tatsächlich als unbekannt?
Welche Unterlagen brauche ich, um das Aufgebot erlassen zu können?
Ich habe einen Thread dazu gefunden, allerdings hat damals dem Ersteller des Threads niemand geantwortet: https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?82612-Aufgebotsantrag-§-1162-BGB-Zweitlöschungsbewilligung-nicht-erteilt&highlight=1170+bgb
Vielleicht habe ich ja mehr Glück.
Viele Grüße!