Hallo zusammen,
ich bin seit Kurzem nun auch für Hinterlegungssachen zuständig und habe hier einen Antrag auf Hinterlegung des Grundschuldbriefs und der entsprechenden Abtretungserklärung.
Ich habe den Antragsteller darauf hingewiesen, dass der Grundschuldbrief hinterlegt werden kann, nicht jedoch die Abtretungserklärung, da der Grundschuldbrief das Legitimationspapier darstellt.
Der Antragsteller ist aber ganz darauf erpicht, auch die Abtretungserklärung zu hinterlegen.
Er sieht die Abtretungserklärung als "sonstige Urkunde" iSd § 372 S. 1 BGB und diese sei damit hinterlegungsfähig.
In keinem der Kommentare, die ich zur Verfügung habe, ist die Abtretungserklärung als Beispiel einer "sonstigen Urkunde" aufgezählt.
Kann man die Abtretungserklärung zusammen mit dem Grundschuldbrief hinterlegen oder ist die Abtretungserklärung kein hinterlegungsfähiger Gegenstand?
Viele Grüße!