Guten Morgen,
in meiner Sache wurde der Angeklagte einen Tag vor der Hauptverhandlung wegen eine anderen Sache in Polizeigewahrsam genommen. Weil er erklärt hat, dass er am anderen Tag einen Termin bei Gericht hat, wurde er von der Polizei dann zum Termin zum Gericht gebracht. Die Polizeibeamten waren auch bei der Verhandlung dabei. Nach dem Termin durfte er sich frei bewegen.
Bekommt der Anwalt des Haftzuschlag ?
Danke für Eure Hilfe
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