Hallo,
in Sachen Beratungshilfe macht ihr da bei Anfragen zu weiteren Erläuterungen/Belegen usw. immer direkt ne Zwischenverfügung oder einfach eben Schreiben und diese irgendwann mit der Androhung versehen zurückzuweisen?
So mache ich es bisher, ich schreibe einmal, beim zweiten Mal erinnere ich und "drohe", beim dritten Mal wird zurückgewiesen.
Was für Fristen macht ihr? Gleich ne lange Frist bzw. 6 Monate damit dann weggelegt werden kann?
Wiedervorlage:
Ich habe nun gesehen dass bei früheren bereits erteilten Berechtigungsscheinen ne Kollegin ne 6 Monatsfrist gemacht hat, aber wozu? Muss der innerhalb ner bestimmten Frist denn eingereicht werden?
Wann macht ihr Fristen nach der Aktenverordnung von 6 Monaten? Eben bei Zwischenverfügungen?