Guten Morgen,
mir liegt ein KFA vor mit einer 0.5 TG sowie einer 1,2 TG. Spontan hätte ich gesagt geht nicht da die 0.5 in die 1,2 erwächst.
Es gab ein VU, der Beklagte legte RM ein und es kam zu einer weiteren Verhandlung. Im Urteil steht jeweils dass die Kosten des Rechtsstreits der Beklagte trägt, im Urteil nach RM dass das VU aufrechterhalten bleibt.
Gibt es trotzdem nur die 1,2 TG?
Reisekosten kann der Klägervertreter ja aber so abrechnen wie angefallen, also für beide Termine?
Danke!