TG - VU und Urteil

  • Guten Morgen,

    mir liegt ein KFA vor mit einer 0.5 TG sowie einer 1,2 TG. Spontan hätte ich gesagt geht nicht da die 0.5 in die 1,2 erwächst.

    Es gab ein VU, der Beklagte legte RM ein und es kam zu einer weiteren Verhandlung. Im Urteil steht jeweils dass die Kosten des Rechtsstreits der Beklagte trägt, im Urteil nach RM dass das VU aufrechterhalten bleibt.

    Gibt es trotzdem nur die 1,2 TG?
    Reisekosten kann der Klägervertreter ja aber so abrechnen wie angefallen, also für beide Termine?

    Danke!

  • Danke, bestätigt meine Gedanken dazu. Der ra hat auch schon brav korrigiert, zu brav und direkt die zweiten rk rausgekommen. Im Grunde würde ich sagen ok er bekommt nur so viel wie auch beantragt...aber ja es ist bald Weihnachten und vielleicht ruf ich kurz an und sag dass die Änderungen nur die TG an sich betroffen hat und er soll dann mal machen und nochmals einreichen.

  • Ich finde es immer etwas befremdend, den RA direkt mit der Nase drauf zu stoßen: Sie haben das und das vergessen und können das noch geltend machen. Das Gericht soll Neutralität wahren (hust, hust). Allerdings den RA im Rahmen der Anhörungsfrist darauf hinzuweisen, er möge seinen Antrag hinsichtlich der Reisekosten nochmals überprüfen, sollte unbedenklich sein, denn merkt er es später selbst, hat man doppelte Arbeit.

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