Hallo, vor 2 Wochen war ein Schuldner in der Geschäftsstelle und hat die Freigabe eines Betrages beantragt. Er hat dort offenbar eine falsche Adresse angegeben. Die Zwnagsvollstreckung wurde nunmehr zunächst einstweilen eingestellt, der Beschluss ging an alle beteiligten Drittschuldner sowie an den Gläubiger. An den Schuldner ist er nicht zustellbar.
Wie kann man jetzt weiter vorgehen?