Hallo, ist es möglich, den VKH-vergütungsantrag im o.g. Verfahren zu übersenden? Hab irgendwie nichts gefunden, da der Antrag ja dann nicht unterschrieben ist.
Wo ist das geregelt?
Hallo, ist es möglich, den VKH-vergütungsantrag im o.g. Verfahren zu übersenden? Hab irgendwie nichts gefunden, da der Antrag ja dann nicht unterschrieben ist.
Wo ist das geregelt?
Es ist nie was unterschrieben. Die Klage nicht, der Klagabweisungsantrag nicht, die Klagerücknahme nicht. Warum sollte denn nun ausgerechnet der Vergütungsantrag unterschrieben werden müssen? Die Übersendung aus dem beA durch den RA selbst ersetzt die Unterschrift; bei Übersendung durchs Personal ersetzt die qualifizierte Signatur die Unterschrift.
was bedeutet beA?
Das ist das berühmt-berüchtigte besondere elektronische Anwaltspostfach (gibt es hier auch einen Thread dazu).
was bedeutet beA?
Hallo, ist es möglich, den VKH-vergütungsantrag im o.g. Verfahren zu übersenden? Hab irgendwie nichts gefunden, da der Antrag ja dann nicht unterschrieben ist.
Wo ist das geregelt?
Klar geht das.
ok und danke
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