Beglaubigung der Unterschrift eines Abkömmlings

  • Ich habe hier eine Ausschlagungserklärung vorliegen. Die Unterschrift ist in RLP durch den Ortsbürgermeister öff. beglaubigt worden.
    Die Ortsbürgermeisterin ist die Mutter des Ausschlagenden. Ich habe damit Bauchschmerzen, finde aber nichts, wonach sich die begründen lassen:D

    Ist das erlaubt?

  • § 7 BeurkG scheint nicht zutreffend zu sein.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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