Hallo, habe eine simple Frage und bei der SuFu nichts gefunden (weil so simpel?)
Ich habe einen Antrag auf Bestimmung von Kindergeld. Der Antragsteller wohnt nicht im Haushalt eines der Elternteile. Es wird durch den Vater Barunterhalt geleistet.
Ist dann nicht der Vater durch die Familienkasse als Berechtigter zu bestimmen und eine Entscheidung des Familiengerichts obsolet? Die Gegenseite bestreitet dies.