Hallo zusammen und ein gutes neues Jahr für Euch!
Bevor es morgen in gewohnter Form weitergeht, direkt mal noch ein Fall von letzter Woche.
Die Beklagten-RA bekam schon vor Monaten ihre PKH ausbezahlt ca. 1200 Euro.
Das Ganze ging aus mit Quoten 80 Kläger/20 Beklagter. Es kam ein normaler KFA und es folgte die Festsetzung inkl. kleinem Übergang auf die Staatskasse.
Nun möchte die RA´in noch nach 126 ZPO im eigenen Namen die ca. 1200 festsetzen lassen. Grundsätzlich ist das so ja möglich, nach dem 106 für die Partei nun noch der 126 im eigenen Namen für die RAìn. Nun hat sie ja aber schon die PKH ausbezahlt bekommen, also kann ich nun überhaupt festsetzen?
Ich meine das ihr das gar nichts bringt, was sie mir erzählt hat, da der Kläger mit ihrer Partei nun aufrechnet, okay. Das ist natürlich das eine und ist für mich als Gericht doch sowieso nicht von Interesse. Aber ja eben, dass sie schon die PKH erhalten hat, denn mehr als die WAV bekommt sie ja nicht. Ich steh total aufm Schlauch und würde nun sagen eine Festsetzung ist gar nicht möglich. Oder doch? Angehört wird ja ganz normal?
Danke!