Habe hierzu bereits im Grundbuch die Frage eingestellt. Aber eine befriedigende Antwort bisher nicht erhalten. Kann ein Aufgebot zum Ausschluss des Gläubigers eines verpfändeten Erbengemeinschaftsanteils durchgeführt werden. Habe hierzu nichts gefunden dass das möglich ist. Im Grundbuch ist in Abt. II für eine Forderung von 2000,- DM ein Verpfändung eines Erbengemeinschaftsanteils für die Gläubigerin X (Privatperson) im Jahre 1968 (DDR) eingetragen. Der Forderungsbetrag wurde wie bei einer alten Grundschuld (Nennbetrag zzgl. 1/3) hinterlegt und beim Grundbuch nach § 10 Grundbuchbereinigungsgesetz die Löschung durch Vorlage der Hinterlegungsbescheinigung beantragt. Grundbuch sagt, dass das so nicht mögich ist und fragt nun an, ob die Gläubigerin nicht über ein Aufgebotsverfahren ausgeschlossen werden kann. Es ist nicht bekannt, ob die Gläubigerin noch lebt bzw. wer die Erben sind.
Ausschluss Gläubiger eines verpfändeten Erbengemeinschaftsanteils
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Ich verlinke mal, damit es keiner langen Suche bedarf.
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?55014-Erbteilsverpfändung-an-mehrere-Berechtigte&p=1158518&viewfull=1#post1158518 -
Ja, die Verlinkung hilft mir für die Beantwortung nicht. Ich hatte die Frage ja dort auch eingestellt und keiner konnte mir so richtig was sagen.
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Habe ich schon verstanden, aber so muß sich keiner, der hier noch kompetent antworten will, den Sachstand mühsam zusammenklauben.
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