Niemand zur Übernahme des Amtes als TV bereit

  • Huhu,
    ich hab folgendes Problem.

    Ich habe einen Erbfall bei dem durch den Erblasser Dauer- und Verwaltungstestamentsvollstreckung in Bezug auf eine Vor- und Nacherbschaft angeordnet wurde.
    Der TV soll ausschließlich die Rechte des Nacherben wahrnehmen. Der Testamentsvollstrecker ist von dem Nachlassgericht zu bestimmen. Er muss die Befähigung zum Richteramt haben.

    Der Vorerbe ist 8 Jahre jünger als der Nacherbe. Nacherbschaft tritt mit dem Tod des Vorerben ein.

    Der bisherige TV hat sein Amts gekündigt, da die Rechnung nie bezahlt wurde und die Testamentsvollstreckung mangels Mitwirkung sehr schwierig war.

    Jetzt habe ich etliche Personen angefragt und ich finde wirklich niemanden, der das Amts übernehmen möchte.

    Was mach ich jetzt??


    Liebe Grüße

  • HansOLG, Beschl. v. 04.07.2018, 2 W 32/18, FGPrax 2018, 283

    Zum Absehen von der Bestellung eines Ersatztestamentsvollstreckers (Unattraktivität der Vergütung für neutrale Dritte; zerstrittene Erben)

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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