Eintritt in Kommanditgesellschaft - Genehmigung

  • Hallo :)

    in meinem Fall haben die Eltern eine GmbH und eine Kommanditgesellschaft zur Verwaltung des Vermögens der GmbH gegründet.
    Nun will der Vater an sein minderjähriges Kind einen Teil seiner Kommanditistenstellung abtreten. Das ganze soll im Wege der Schenkung geschehen.
    Gleichzeitig soll an dem Kommanditanteil aber auch ein lebenslängliches Nießbrauchsrecht für den Vater bestellt werden, so dass er alle Gewinnausschüttungen aus dem Kommanditanteil erhält.

    Aufgrund der rechtlichen Nachteile der Kommanditistenstellung (Wiederaufleben der Haftung, Treue- und Förderungspflichten) hat meine Vorgängerin einen Ergänzungspfleger bestellt, der den Vertrag auch genehmigt hat.
    Im Hinblick auf Genehmigungserfordernisse sehe ich § 1822 Nr. 3 mangels Betreiben eines Erwerbsgeschäftes (nur Vermögensverwaltung) als nicht einschlägig an; § 1822 Nr. 10 müsste jedoch einschlägig sein - da bin ich mir aber nicht hundertprozentig sicher..

    Im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit bin ich mir nicht sicher. Ja, die Risiken der Kommanditistenstellung sind vorliegend nicht so gravierend, ich sehe allerdings auch keinen nennenswerten Vorteil für das Kind, der die Risiken rechtfertigen würde. Die Gewinnausschüttungen bekommt der Vater und das Kind treffen nur die Pflichten.

    Übersehe ich da irgendwelche Vorteile? Hat da jemand einen Ansatz für mich? :gruebel:



  • Soweit der Kommanditanteil vollständig eingezahlt ist, haftet derKommanditist nicht für weitere Verbindlichkeiten. Die sich aus derGesellschafterstellung ergebenden Pflichten sind keine fremdenVerbindlichkeiten. Insofern liegt auch keine Genehmigungsbedürftigkeit nach §1822 Nr. 10 BGB vor. :)

  • Danke für die Antwort :)

    Aber haftet der eintretende Gesellschafter nicht gesamtschuldnerisch mit den Alt-Gesellschaftern für die bereits vor Eintritt begründeten Verbindlichkeiten? Unabhängig davon, ob der Kommanditanteil eingezahlt ist oder nicht?

    Und wie könnte ich mir nachweisen lassen, dass der Anteil eingezahlt wurde?

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