Vor- und Nacherbfolge

  • Hallo zusammen,

    ich bin neu im Forum und in der Nachlassabteilung.

    Ich habe ein Testament vorliegen, wo de Erblasser (ohne Kinder) wie folgt verfügt hat:
    "Haupt- und Universalerbin ist meine Ehefrau.
    Immobilienbesitz: Den Grundbesitz bekommt mein Ehefrau als Vorerbin. Nach Tod meiner Frau sind Nacherben (mit der Auflage der Reihenfolge) einer der
    1. Patensöhne (3 Namen)
    2. Nichten oder Neffen oder meine Schwester
    soweit einer von ihnen das Haus bewohnen wird.
    3. Sonstige andere Verwandte der Linie meiner Mutter.
    Das Haus ist der Gesamtfamilie auf Dauer zu erhalten.
    Bei Übernahme der Hauses durch einen Verwandten ist für alle anderen Verwandten ein Vorkaufsrecht einzutragen.

    Kontenguthaben: Nach Abzug aller Verbindlichkeiten erhält diese meine Ehefrau uneingeschränkt.

    Ich bin der Ansicht, dass insgesamt Vor- und Nacherbfolge angeordnet ist, bzgl. Konten Vorausvermächtnis für die Ehefrau?
    Ehefrau ist nicht befreit.
    Nacherben? Ersatznacherben? Reihenfolge? Was ist mit dem Vorkaufsrecht -> Vermächtnis?

    Vielleicht hat jemand eine Idee. Danke.

  • Alles "Ja":daumenrau.
    nur die Frage, wer Nacherbe ist, finde ich auch sehr schwierig.
    Grundsätzlich kann man einen Nacherben unter einer Bedingung einsetzen. Aber ohne weitere Kenntnisse finde ich diese Bedingung auch sehr ungenau - wann und wielange soll der potentielle Erbe darin wohnen? Ist die Bedingung bestimmt genug? Nur weitere Fragen, aber keine Lösung:oops:.

    Die Anordnung "Das Haus ist der Gesamtfamilie auf Dauer zu erhalten." würde ich als Auflage sehen.

  • Hallo,

    ich habe nochmal eine Frage zu meinem Fall:

    Im Moment weiß ich ja noch nicht, wer NE ist bzw. wird, da dies unter der Bedingung angeordnet wurde, je nachdem, wer das Haus mal bewohnen wird.

    Wie formuliere ich die AO im ES?

    Meine Idee:
    Nacherbfolge ist angeordnet.
    Nacherben sind, entsprechend folgender Reihenfolge und abhängig davon, ob von dieser Person das Haus X bewohnt wird:
    1. Patensöhne des Erblassers
    2. Nichten und Neffen des Erblassers oder dessen Schwester
    3. Sonstige Verwandte der mütterlichen Linie

    Ersatznacherbfolge gilt als angeordnet.
    Das Nacherbenrecht ist nicht vererblich.
    Das Recht des Nacherben erstreckt sich nicht auf den beweglichen Nachlass.

    Was denkt Ihr?

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