Minderjähriger Erbe/Nachlassinsolvenz/Entzug Vermögenssorge

  • Guten Abend,

    ein anderes AG hat mir eine Akte zukommen lassen, da die Beteiligten in meinem AG Bezirk leben. Die Mutter, verheiratet und gemeinsam mit ihrem Mann gesetzliche Vertreter für einen 1 jährigen, hat die Erbschaft nach ihrem Vater ausgeschlagen und auch für ihren Sohn.

    Der Verstorbene hat Schulden hinterlassen. Der Mann (also Vater des Jungen) jedoch hat nicht ausgeschlagen und ist wohl nicht erreichbar und meldet sich nicht, auch ist die Frist zur Ausschlagung längst rum. Der Kleine ist also Erbe. Nun liegt das Ganze bei mir und ich würde nun zunächst die Eltern anschreiben und dies mitteilen, verbunden mit der Frage, ob sie ein Nachlassinsolvenzverfahren beantragt haben.

    Nun folgende Fragen. Ich denke nicht, dass sie das getan haben, kein Nachlassinsoverfahren beantragt. Könnte das auch die Mutter alleine tun trotz der gemeinsamen Sorgeberechtung?

    Was ist wenn der Vater nicht erreichbar ist, im Ausland, dann sollte die Mutter das alleinige Sorgerecht beantragen bzw. eben genau diese Sache für ihren Sohn erledigen können.

    Falls sich niemand bei mir meldet und/oder Mutter überfordert einen Ergänzungspfleger für die Sache bestellen und dann müsste ich beiden die Vermögenssorge entziehen?

    Einen Termin mit der Mutter zum Gespräch wäre wohl auch ratsam oder eher nicht?

    Danke!

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