Zustellungsdatum fehlt

  • Guten Morgen!

    Der ausländische Rückschein ist aus Polen zurückgekommen.Der Empfänger hat auf dem Rückschein unterschrieben. Leider wurde das Datumvergessen.
    Was nun? Zugestellt wurde ein Versäumnisurteil.

    Gruß Döner

  • Entweder an die Post zurückgeben mit der Bitte um Ergänzung,
    oder im Internet unter Angabe der Einlieferungsnummer gucken (wobei das nicht zwingend beschwerdefest ist), wann die Zustellung erfolgt ist,
    oder das Datum des Rücklaufs bei Gericht nehmen, da das das Datum ist, an dem spätestens die Zustellung erfolgt sein muss (es ist ja erledigt zurück).

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • oder den Richter fragen, ob noch mal mit Ersuchen zugestellt werden soll.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • oder den Richter fragen, ob noch mal mit Ersuchen zugestellt werden soll.

    Das halte ich für übertrieben und unnötig. Die Post kam ja an. Dadurch ist ein Zustellungsmangel geheilt und zwar spätestens mit Eingang des Rücklaufs bei Gericht. Die Frage ist, ob dieses fiktive Datum genügt oder ob das richtige zu ermitteln ist. Eine, noch dazu kostenverursachende, neue Zustellung ist nicht geboten.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • oder den Richter fragen, ob noch mal mit Ersuchen zugestellt werden soll.

    Das halte ich für übertrieben und unnötig. Die Post kam ja an. Dadurch ist ein Zustellungsmangel geheilt und zwar spätestens mit Eingang des Rücklaufs bei Gericht. ....


    :gruebel: Die Heilung von Zustellmängeln tritt regelmäßig mit Zugang beim Empfänger ein, § 189 ZPO. Der Eingang des Ersuchens bei Gericht spielt keine Rolle.

    (Nach deiner Lesart würde ansonsten bei einer Inlandszustellung auch eine Heilung eintreten, wenn die ZU beim Gericht eingeht, selbst wenn der Zusteller das Dokument z. B. einer völlig falschen Person ausgehändigt hat.)

  • oder den Richter fragen, ob noch mal mit Ersuchen zugestellt werden soll.

    Das halte ich für übertrieben und unnötig. Die Post kam ja an. Dadurch ist ein Zustellungsmangel geheilt und zwar spätestens mit Eingang des Rücklaufs bei Gericht. ....


    :gruebel: Die Heilung von Zustellmängeln tritt regelmäßig mit Zugang beim Empfänger ein, § 189 ZPO. Der Eingang des Ersuchens bei Gericht spielt keine Rolle.

    (Nach deiner Lesart würde ansonsten bei einer Inlandszustellung auch eine Heilung eintreten, wenn die ZU beim Gericht eingeht, selbst wenn der Zusteller das Dokument z. B. einer völlig falschen Person ausgehändigt hat.)

    #1: "Der Empfänger hat auf dem Rückschein unterschrieben."

    Es geht nicht darum, ob der Empfänger die Post erhalten hat sondern nur um das Wann. Da dies unzweifelhaft VOR dem Rücklauf bei Gericht gewesen sein muss, war es also spätestens am Tag des Eingangs bei Gericht. Jedes Datum davor wäre reine Spekulation und kann deshalb mE nicht angesetzt werden. Das Eingangsdatum bei Gericht ist daher als Fiktion mehr als vertretbar.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • oder den Richter fragen, ob noch mal mit Ersuchen zugestellt werden soll.

    Das halte ich für übertrieben und unnötig.

    Jetzt kommt es nur noch darauf an, daß der Richter ebenso denkt.:teufel:

    Der Richter hat mich gefragt, wie ICH darüber denke...

    Ich danke euch für eure Antworten und werde ja sehen ob ich noch jemals was von der Sache höre.

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