Güterrecht Litauen

  • Guten Morgen!

    Mir liegen zwei Akten vor, an denen eine Litauerin beteiligt ist. In dem ersten Verfahren ist sie zusammen mit ihrem deutschen Ehemann je zu 1/2 als Eigentümerin eingetragen und beide verkaufen das Grundstück.

    Im zweiten Fall kaufen beide je zu 1/2 ein anderen Grundstück. Beide Verträge liegen mir zur Eigentumsumschreibung vor.

    Die Eheleute haben ihren gemeinsamen Wohnsitz seit langem in Deutschland. Da sich das litauische Kollisionsrecht nach dem Recht des gemeinsamen Wohnsitzes richtet, sind m. E. nach grundsätzlich beide beantragten Eintragungen vollziehbar.

    Nun aber meine Frage: Im Hügel (Rn. 84.20 Teil IPR) steht, dass unabhängig vom Güterstand eine Veräußerungsbeschränkung dahingehend besteht, dass das Gericht zustimmen muss, wenn über das Familienheim verfügt wird und Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind. Wie weit ist das für mich relevant? Ich finde leider nirgendwo etwas dazu, inwieweit diese Regelung dinglich zu berücksichtigen ist...

    Könnt ihr mir helfen? (Ob es Kinder gibt, weiß ich übrigens nicht)

  • Die Verfügungsbeschränkung besteht nach litauischem Recht. Dieses Recht ist aber nicht anwendbar, wenn es eine Rückverweisung auf deutsches Recht gibt.

    Süß führt in seiner Anmerkung zum Beschluss des OLG Hamm vom 8.10.2009, I-15 Wx 292/08, in der MittBayNot 3/2010, 223/225 ff.
    https://www.notare.bayern.de/fileadmin/file…yNot_2010_3.pdf
    unter 5 (offene Fragen) aus (Hervorhebung durch mich): „Außer der Russischen Föderation ist für Aserbaidschan, Kasachstan, Kirgisien, Litauen, Moldawien und Tadschikistan24 eine (wandelbare) Anknüpfung an den aktuellen gemeinsamen Wohnsitz der Eheleute anzunehmen, so dass es hier wohl zu einer Rückverweisung kommt
    24  Gesetzeszitate bei Ostrovska, IPRax 2006, 521“ (richtig wohl: IPrax 2006, 518 ff., 521)

    Ob es tatsächlich zu einer Rückverweisung kommt, müsstest Du der Kommentierung von Bermann/Ferid/Henrich, „Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht“ entnehmen können. Eine Länderübersicht findet sich auch bei Breuer in Rahm/Künkel, Handbuch Familien- und Familienverfahrensrecht, Werksstand 10.2018, Dokumentstand:73. Lieferung 10.2016

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

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