• Hallo ihr Lieben,

    da wir ja einen Großteil des Tages im Büro verbringen, wollte ich mich erkundigen, ob es eine Regelung hinsichtlich des Anstriches der Wände gibt.

    In meinem Gericht gibt es Zimmer, deren Wände durch die Zeit derart verdreckt sind, das sieht einfach nur schmuddelig aus und da fühlt man sich nicht wohl.

    Kann man vom Dienstherren verlangen alle 5-10 Jahre das Zimmer streichen zu lassen?

  • Solche Fragen kann man wunderbar der eigenen Verwaltung und dem örtlichen Personalrat stellen.

    Wenn einem sein Büro nicht mehr "gefällt", kann man das ruhig verlautbaren. Auch bei Möbeln uä.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Solche Fragen kann man wunderbar der eigenen Verwaltung und dem örtlichen Personalrat stellen.

    Wenn einem sein Büro nicht mehr "gefällt", kann man das ruhig verlautbaren. Auch bei Möbeln uä.

    Genau das ist das Problem!

    Die Bediensteten ärgern sich über den desloaten Anstrich des Dienstzimmers, den herunterhängenden Vorhang im Saal A, die defekte Lamelle in Saal B und den Sprung in der Toilettenschüssel. Und brummeln vor sich hin "So´n Scheiß hier" und in der Kaffeerunde etwas lauter "Das sind wir denen also wert!" und "Die Verwaltung tut nix."

    Klar, "die Verwaltung" - wer immer das auch tatsächlich sein mag - hat gefälligst zu wissen, dass der Vorhang runterhängt. Und wenn sie es nicht weiß, ist alleine das Vorwurf genug, denn: "Sie tut nix".

    Man merkt es sicherlich: ich bin ein Teil "der Verwaltung".
    Wie wäre es denn mit einer kurzen und freundlichen Mail, in der man auf den Mangel hinweist? Oder ein freundliches Telefonat oder gar ein freundliches persönliches Gespräch? Auch mit "der Verwaltung" kann man reden. Dann weiß sie es auch. Und tut was.
    Man glaubt es kaum, aber auch im digitalen Zeitalter kann man miteinander sprechen. Auch mit "der Verwaltung".

    Das "freundlich" habe ich mit Absicht hervorgehoben, denn auf ein im Vorbeigehen gemurmeltes "Alles Scheiße hier und um den Vorgang im Saal B kümmert sich auch niemand" reagiere ich z.B. nicht (mehr).


    Meine persönliche Meinung: mit sowas muss man erst auch mal nicht die Personalvertretung behelligen. Außer natürlich, man befürchtet Repressialen "der Verwaltung", weil man mal sein Zimmer gestrichen haben möchte...

  • Der Hinweis auf den PR war schon vorsorglich, falls das mit der Verwaltung nichts wird oder es bereits entsprechend negative Erfahrungen gibt. Dass die Verwaltung erster Ansprechpartner ist, habe ich mal als selbstverständlich unterstellt.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Grundsätzlich gebe ich Grisu ja recht. Nur das freundliche Gespräch verkneife ich mir inzwischen, da die Antwort regelmäßig lautet: "Machen Sie das schriftlich!" bzw. "Schicken Sie eine Mail!". Zudem habe ich die leidvolle Erfahrung gemacht, daß im Fall des Falles, in dem es zum Schwur kommt, (m)eine Verwaltung nur das weiß, was in ihren Akten aufgeschrieben ist.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview


  • Die Möglichkeit, Mängel online melden zu können, würde vermutlich häufiger genutzt werden. ;)

  • Keine Sorge, ich werde ja auch mit der Verwaltung reden. Ich bin nur jemand, der gerne schon weiß ob es ggf. irgendeine Verordnung gibt, bevor er das Gespräch sucht. Vorbereitung ist die halbe Miete :cool:

    Ich werde es einfach die nächsten Tage einmal ansprechen.

  • Eine feste Regelung wird es nicht geben, bestehende Regelungen zur Ausgestaltung befassen sich mit dem Arbeitsschutz. Hässliche alte Wände fallen da nicht drunter.

    Dass das Wohlbefinden ein wichtiger Faktor ist, ist natürlich unbestritten, aber sogar die Regelungen für den Arbeitsschutz sind immer recht vage und "es kommt darauf an" unterworfen.

    Hier wird meist nur im Rahmen von Renovierungen überhaupt gestrichen. Andere Dinge sind meist vorrangig, wie zugige Fenster abdichten oder höhenverstellbare Tische anschaffen.

    Da kann ich mich Grisu nur anschließen - das Gespräch mit der Verwaltung suchen, wenn diese auf Mail verweist, eben Mail schreiben. Dann hast Du es wenigstens versucht.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Frog:
    Natürlich geht online. Hat auch Vorteile. Was ich mir nicht sofort aufschreibe,habe ich auch gleich wieder vergessen. Zudem schauen auf unserHausverwaltungskonto vier Personen; jeder pickt sich heraus, was ihn betrifftund in Vertretungszeiten bleibt auch nichts liegen.

    Wichtig istdoch nur, dass es überhaupt irgendwie mitgeteilt wird. Und das vermisse ichleider oft

  • ... ob es eine Regelung hinsichtlich des Anstriches der Wände gibt.

    Ja: ArbStättV, dort Anhang zu § 3 Abs. 1, Ziffer 1.5.


    Nein. Zum Thema Anstrich bzw. wie oft steht da überhaupt nix drin.

    Dann lesen wir einmal nach:

    Abs. 1: "Die Oberflächen der Fußböden, Wände und Decken der Räume müssen so gestaltet sein, dass sie den Erfordernissen des sicheren Betreibens entsprechen sowie leicht und sicher zu reinigen sind."

    Das gilt für alle Wandoberflächen und damit auch für den Fall, daß bauseitig ein Anstrich als Wandoberfläche gewählt wurde. Und bezogen auf die im Ausgangsfall geschilderten Verschmutzungen scheint der hier gewählte Anstrich den Anforderungen nicht zu genügen.

  • Danke! Ich, seinerzeit ebenfalls Verwaltung, war immer dankbar für derlei Hinweise, weil man einfach nicht immer alles selbst mitbekommen kann.
    Wenn dann genügend Finanzmittel da sind, wird das Zimmer eben gestrichen oder es kommt auf die entsprechende Agenda, um dann im nächsten HHJ Mittel dafür vorzuhalten. Alles kein Problem. Wer fragt, dem wird geholfen...

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