Vormund unterhaltspflichtig?

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    Meine Schuldnerin A hat offenbar für ihren Enkel eine Vormundschaft übernommen, da die Kindsmutter/Tochter von A noch minderjährig ist. Diese bezieht aber auch eigenes Einkommen durch Elterngeld.

    Kann A bei einer Pfändung verlangen, daß der Enkel als unterhaltsberichtigte Person berücksichtigt wird?

  • Wenn Sie nachweisen kann, dass die vorrangig Verpflichteten dem nicht nachkommen (§ 1606 II BGB) sollte das gehen.
    Verpflichtung nach § 1601 BGB besteht ja.


    Im Übrigen: Hätte man hier ganz gut anfügen können.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

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