Erbteilübertragungsvertrag Genehmigungserfordernis

  • Hallo,
    folgender Fall:

    Es besteht eine Erbengemeinschaft aus 3 Geschwistern (Betroffene, Betreuer, Schwester).
    Die Schwester möchte nun ihren Erbteil je hälftig übertragen auf die Betroffene und den Betreuer gegen eine Zahlung.
    Der Betreuer hat bei dem Erbteilsübertragungsvertrag für die Betroffene gehandelt.
    Der Nachlass besteht im Wesentlichen in einem Grundstück.

    Mein erster Gedanke war, dass der Vertrag natürlich genehmigungsbedürftig ist... allerdings ist mir unklar nach welcher Norm? Ich finde dazu irgendwie nichts.

    Dann kam noch die Frage nach einem etwaigen Vertretungsausschluss auf. Aber der Betreuer steht gemeinsam mit der Betroffenen auf Erwerberseite, somit dürfte kein Ausschluss nach §181 BGB gegeben sein, oder?

    Und inhaltlich:
    - Sollte aufgenommen werden, dass die Veräußerin versichert, dass der Erbteil weder abgetreten noch gepfändet ist?
    - Müsste für die Grundbuchberichtigung nicht die Bewilligung des Veräußerers vorliegen? Im Vertrag ist nur der Antrag der Erwerber enthalten.

    Ich bin für jeden Gedanken/Hinweis von euch dankbar :)

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