Ich habe für meinen Mandanten (Insolvenzverwalter :D) einen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt.
Ich habe dazu dargelegt, dass das Insolvenzverfahren massearm ist und auch bei Durchsetzung der streitgegenständlichen Forderungen massearm bleibt. Allerdings (auch vorgetragen) sind derzeit weitere Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren anhängig. Wenn die dort geltend gemachten Forderungen nur zu 50 Prozent realisiert werden können, wird die Massearmut aufgehoben.
Abweisung der Prozesskostenhilfe mit dem Argument, Verfahren ist und bleibt massearm. Den Inhalt der weiteren Prozesskostenhilfeverfahren (die teilweise in der gleichen Kammer geführt werden ) könne man nicht auf seine Erfolgsaussichten hin prüfen. Der Vortrag ist deshalb unbeachtlich.
Wie genau würdet Ihr zum Inhalt der weiteren Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren vortragen. Wenn das stimmt, was das Gericht sagt, würde ich jedes Verfahren (die seitens der Gegenseite kontrovers und aggressiv geführt werden) wohl sieben mal führen. Einmal das eigentliche PKH-Verfahren und jeweils alle sechs anderen Verfahren, um den Wegfall der Massearmut darzulegen.
Kann dies vor dem Hintergrund, dass das PKH-Prüfungsverfahren ein summarisches Verfahren ist, richtig sein. Eine andere Kammer hat es genau in der Art gesehen und Prozesskostenhilfe gewährt.