Ich brüte über folgenden Sachverhalt:
Eingetragener Eigentümer ist eine GbR bestehend aus 5Gesellschaftern. Im notariellen Gesellschaftsvertrag ist vereinbart, dass beiTod eines Gesellschafters die verbleibenden Gesellschafter binnen 6 Monaten abTodesfall die Einziehung des Gesellschaftsanteils beschließen können. Bei denverbleibenden Gesellschaftern tritt dann eine Anwachsung im Verhältnis ihrerGesellschaftsbeteiligung ein. Nach dem Tod einer Gesellschafterin hat nun derenEhemann als Erbe die Grundbuchberichtigung beantragt. Im Hinblick auf dievereinbarte Klausel im Gesellschaftsvertrag wurden die verbliebenenMitgesellschafter zu dem Berichtigungsantrag angehört. Zwei Gesellschafterteilten mit, dass die Einziehung des Gesellschaftsanteils der verstorbenenGesellschafterin beschlossen werden soll. Die 6-Monatsfrit ist abgelaufen, eineentsprechende formgerechte Einziehungserklärung der Gesellschafter ist jedochbisher nicht eingegangen. Zwei Sachstandsanfragen blieben unbeantwortet.
Ich beabsichtige nun, ( per ZU) die Gesellschafter unterFristsetzung um Mitteilung zu bitten, ob der Einziehungsbeschluss nochvorgelegt wird und nach fruchtlosem Fristablauf dann die Grundbuchberichtigungauf den Erben durchzuführen.
Habt Ihr Bedenken ?